Basisrente für Selbstständige: So sparen Sie Steuern

Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung haben mit der Basisrente (Rürup-Rente) Zugriff auf die großzügigste Steuerförderung, die es in der Altersvorsorge gibt: Beiträge sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, 2026 bis zu 30.826 Euro im Jahr für Alleinstehende. Im Gegenzug fließt das Kapital nie auf einen Schlag zurück, sondern ausschließlich als lebenslange monatliche Rente.

Was ist die Basisrente (Rürup-Rente) genau?

Die Basisrente wurde mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 eingeführt, um vor allem Selbstständigen und Freiberuflern ohne gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständisches Versorgungswerk eine steuerlich geförderte Basisversorgung fürs Alter zu ermöglichen. Sie zählt rechtlich zur „ersten Schicht“ der Altersvorsorge – auf derselben Stufe wie die gesetzliche Rente und die berufsständischen Versorgungswerke, mit denselben Grundprinzipien: nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht vererbbar und vor Rentenbeginn nicht verwertbar. Im Gegenzug ist die steuerliche Förderung deutlich großzügiger als bei einer klassischen privaten Rentenversicherung.

Warum ist die Basisrente gerade für Selbstständige interessant?

Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat oft keine geförderte Altersvorsorge-Schicht zur Verfügung: Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge setzen in der Regel eine Sozialversicherungspflicht voraus. Die Basisrente schließt genau diese Lücke. Wer als Angestellter zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, muss sich diese Beiträge auf den Höchstbetrag anrechnen lassen – Selbstständige ohne Pflichtbeiträge können dagegen den vollen Betrag ausschöpfen. Das macht die Basisrente zum wirkungsvollsten Steuerinstrument der Altersvorsorge für diese Zielgruppe.

Hinzu kommt: Wer schwankende Einkünfte hat, kann die Beitragshöhe in aller Regel jährlich anpassen. Viele Anbieter erlauben eine Beitragsfreistellung in einkommensschwachen Jahren, ohne dass der Vertrag dadurch gefährdet wird – ein Punkt, der gerade bei unregelmäßigem Geschäftsverlauf zählt.

Wie viel können Selbstständige 2026 steuerlich absetzen?

Beiträge zur Basisrente sind als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz). Der absetzbare Anteil wurde seit Einführung schrittweise erhöht und liegt seit 2023 bei 100 Prozent der eingezahlten Beiträge – das Wachstumschancengesetz hat die ursprünglich bis 2058 geplante Rampe deutlich vorgezogen.

Die Höchstbeträge sind an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und werden jährlich angepasst. Für 2026 gelten:

  • Alleinstehende: 30.826 Euro
  • Ehepaare, gemeinsam veranlagt: 61.652 Euro

Wer diesen Rahmen ausschöpft, zahlt im Jahr der Einzahlung effektiv deutlich weniger Einkommensteuer – der genaue Effekt hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab und lässt sich nur im Einzelfall seriös vorrechnen, keinesfalls pauschal versprechen.

Wie wird die Basisrente später besteuert?

Der steuerlichen Förderung in der Ansparphase steht eine nachgelagerte Besteuerung der späteren Rente gegenüber (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG). Der steuerpflichtige Anteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt von Jahrgang zu Jahrgang – wer heute in eine Basisrente einzahlt, versteuert die spätere Auszahlung also nicht zu 100 Prozent, aber auch nicht steuerfrei. Der genaue Prozentsatz für einen konkreten Rentenbeginn-Jahrgang ist im persönlichen Gespräch anhand der aktuellen Tabelle zu ermitteln, nicht pauschal zu nennen.

Die Auszahlung selbst erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen wurden (bei älteren Verträgen teils bereits ab 60). Eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen – anders als bei vielen anderen privaten Vorsorgeprodukten gibt es kein Kapitalwahlrecht.

Welche Nachteile hat die Basisrente?

Die großzügige Förderung hat ihren Preis: Die Basisrente ist so unflexibel wie die gesetzliche Rente, mit der sie rechtlich verwandt ist.

  • Keine Kapitalauszahlung. Nur lebenslange monatliche Rentenzahlung, kein Einmalbetrag zum Vertragsende.
  • Nicht liquide. Eine vorzeitige Verwertung, Beleihung oder Kündigung mit Auszahlung ist ausgeschlossen. Bei wirtschaftlicher Notlage bleibt praktisch nur der Beitragsstopp.
  • Im Todesfall grundsätzlich kein Vererben. Nur wenn vertraglich eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder vereinbart wurde, bleibt im Todesfall etwas für die Angehörigen – das verteuert den Vertrag entsprechend.
  • Steuervorteil ist einkommensabhängig. Je höher der persönliche Grenzsteuersatz, desto größer der Effekt. Bei niedrigem Einkommen fällt die Ersparnis entsprechend geringer aus.

Wie wirkt sich die Steuerersparnis konkret aus?

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: Zahlt eine selbstständige Person mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent im Jahr 10.000 Euro in eine Basisrente ein, mindert sich die zu versteuernde Bemessungsgrundlage um denselben Betrag – bei 100 Prozent Absetzbarkeit sind das bis zu 4.200 Euro weniger Einkommensteuer im selben Veranlagungsjahr. Wer nahe an den Höchstbetrag von 30.826 Euro herangeht, verschiebt entsprechend mehr Steuerlast in die spätere, nachgelagert besteuerte Rentenphase. Das ist eine reine Modellrechnung ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag oder individueller Steuerprogression – die tatsächliche Ersparnis hängt vom kompletten steuerlichen Gesamtbild ab und gehört in die Hände eines Steuerberaters oder in eine fundierte Beratung.

Basisrente im Vergleich: Was unterscheidet sie von anderen Vorsorgeformen?

Für Selbstständige stehen neben der Basisrente grundsätzlich auch die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung, eine private Rentenversicherung oder der Aufbau von Sachwerten wie Immobilien zur Wahl. Der entscheidende Unterschied liegt im Tausch zwischen Förderung und Flexibilität: Die Basisrente bietet die höchste steuerliche Förderung aller privaten Vorsorgeformen, dafür aber die geringste Flexibilität – keine Kapitalauszahlung, keine Beleihung, keine freie Vererbbarkeit. Eine klassische private Rentenversicherung ist steuerlich deutlich schwächer gefördert, dafür aber frei gestaltbar: Kapitalauszahlung, Verpfändung und Vererbung sind möglich. In der Praxis ergänzen sich beide Bausteine oft, statt sich gegenseitig zu ersetzen – die Basisrente als steuerlich geförderter Sockel, weitere Bausteine für die Flexibilität, die im Ruhestand ebenfalls gebraucht wird.

Worauf sollten Selbstständige bei der Anbieterwahl achten?

Da die Basisrente über Jahrzehnte läuft und nicht ohne Weiteres wechselbar ist, zählt bei der Auswahl mehr als bei kurzfristigeren Produkten. Relevante Prüfpunkte sind unter anderem die laufenden Kosten der Police, die Möglichkeit einer beitragsfreien Stellung in einkommensschwachen Jahren, die vertraglichen Regeln zur Hinterbliebenenabsicherung sowie die Substanz und Historie des Anbieters bei der Überschussbeteiligung. Eine pauschale Anbieter- oder Tarifempfehlung lässt sich seriös nicht ohne Kenntnis der individuellen Situation aussprechen – genau dafür ist ein persönliches Beratungsgespräch da, nicht ein allgemeiner Artikel.

Für wen lohnt sich die Basisrente – und für wen nicht?

Am stärksten profitieren Selbstständige und Freiberufler mit hohem, stabilem Einkommen und ohne anderweitige geförderte Altersvorsorge: Sie erhalten die volle Höchstgrenze und den größten Steuereffekt. Auch gutverdienende Angestellte können die Basisrente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente nutzen, müssen sich aber bestehende Pflichtbeiträge anrechnen lassen.

Weniger geeignet ist die Basisrente für alle, die auf Liquidität angewiesen sind oder ihre Altersvorsorge flexibel und vererbbar gestalten wollen – hier sind andere Bausteine wie eine private Rentenversicherung oder Sachwerte oft die passendere Ergänzung. Eine pauschale Empfehlung ersetzt das nicht: Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von der individuellen Einkommens- und Familiensituation ab und gehört ins persönliche Gespräch.

Häufige Fragen zur Basisrente

Kann ich mir die Basisrente auszahlen lassen?

Nein. Die Basisrente sieht ausschließlich eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vor. Ein Kapitalwahlrecht wie bei anderen privaten Rentenversicherungen gibt es nicht.

Was passiert mit der Basisrente im Todesfall?

Ohne vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung verfällt das restliche Kapital. Wurde eine Rente für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder mitversichert, erhalten diese eine Hinterbliebenenrente – das ist bereits bei Vertragsabschluss zu klären, nicht erst im Bedarfsfall.

Kann ich die Beiträge flexibel anpassen?

Bei den meisten Anbietern ja. Gerade bei schwankenden Einkünften lässt sich die Beitragshöhe häufig jährlich anpassen, und eine vorübergehende Beitragsfreistellung ist in der Regel möglich, ohne den Vertrag zu gefährden. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und gehören vor Vertragsabschluss geprüft.

Lohnt sich die Basisrente auch für Angestellte?

Grundsätzlich ja, allerdings müssen sich Angestellte bestehende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur betrieblichen Altersvorsorge auf den Höchstbetrag anrechnen lassen. Der volle Steuervorteil bleibt in erster Linie Selbstständigen und Freiberuflern ohne solche Pflichtbeiträge vorbehalten.

Ab wann kann ich die Basisrente in Anspruch nehmen?

Frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen wurden. Bei älteren Verträgen gilt teilweise noch ein früherer Rentenbeginn ab 60 Jahren.


Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Anlageberatung im Einzelfall. Wie viel Basisrente für Sie sinnvoll ist und wie sie sich mit anderen Bausteinen Ihrer Altersvorsorge kombinieren lässt, klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch. Nutzen Sie dafür gern unseren kostenlosen Versicherungscheck als Einstieg.

Mehr zum Thema Altersvorsorge und Vorsorgeplanung lesen Sie auch in unseren Beiträgen zur Absicherung beim Hauskauf und zum Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung – beide zeigen, wie sich langfristige finanzielle Verpflichtungen realistisch einschätzen lassen.

Quellen

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