Altersvorsorge · Grevenbroich und Rhein-Kreis Neuss
Riester läuft aus. Ihr Vertrag nicht.
Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen weiter — mit vollem Bestandsschutz. Sie müssen nichts unternehmen, und wer Ihnen etwas anderes erzählt, sollte Ihnen erklären, warum.
- Bestandsschutz: kein Zwang zu wechseln oder zu kündigen
- Neues Wahlrecht: alte oder neue Förderung
- Ich sage Ihnen, welche der beiden für Sie besser ist
Ihr Vertrag bleibt
Verträge mit Abschluss vor dem 1. Januar 2027 genießen vollen Bestandsschutz. Konditionen, Garantiezins und die bisherige Förderung laufen unverändert weiter. Es gibt keine Zwangsumstellung und keine Zwangskündigung.
Neu: Sie haben die Wahl
Sie können Ihren bestehenden Vertrag auf die neue Fördersystematik umstellen — durch einfache Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter, ohne den Vertrag zu wechseln. Ob sich das lohnt, hängt an Ihrem Einkommen und Ihren Kindern.
Erstmals förderberechtigt
Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke können ab 2027 erstmals die staatliche Förderung nutzen. Bisher waren sie ausgeschlossen.
Was sich zum 1. Januar 2027 wirklich ändert
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Es ist geltendes Recht, kein Entwurf. Der Kern: Die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form wird im Neugeschäft eingestellt, und an ihre Stelle tritt eine neue Produktkategorie — das Altersvorsorgedepot.
Vorweg das Wichtigste, weil dazu viel Unsinn kursiert: Es müssen keine 15 Millionen Verträge bis Jahresende gewechselt werden. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz, und für sie gibt es keine Frist. Wer Ihnen mit Zeitdruck kommt, verkauft Ihnen etwas.
Die Förderung wird ab 2027 anders berechnet. Bisher hing die volle Zulage daran, dass Sie vier Prozent Ihres Vorjahresbruttos einzahlen — wer das verfehlte, bekam gekürzt. Künftig gilt: 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Maximal sind das 540 Euro Zulage im Jahr.
Für Familien ist die Kinderzulage die eigentliche Neuerung: 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro, bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage ist damit bereits bei 25 Euro im Monat je Kind erreicht. Wer bisher wegen der Vier-Prozent-Regel gekürzte Zulagen bekam, steht danach oft besser da.
Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Der Mindesteigenbeitrag sinkt auf 120 Euro im Jahr.
Für wen die neue Förderung meist besser ist
- Familien mit Kindern und eher kleinen Beiträgen
- Teilzeitkräfte und Geringverdiener
- Berufseinsteiger unter 25 Jahren
- Selbstständige und Kammerberufe — für sie ist es überhaupt erst möglich
Wer beim alten Vertrag oft besser bleibt
- Verträge mit hohem garantiertem Rechnungszins aus früheren Jahren
- Wer bisher über die Vier-Prozent-Regel die volle Zulage ausgeschöpft hat
- Verträge kurz vor dem Rentenbeginn
- Alles, wo ein Wechsel neue Abschlusskosten auslösen würde
So prüfe ich Ihren Riester-Vertrag
Die Frage ist nicht, ob Riester gut oder schlecht war. Die Frage ist, ob Ihr konkreter Vertrag mit der alten oder der neuen Förderung mehr für Sie bringt — und ob ein Wechsel ins Depot die Kosten wert ist, die er auslöst.
Unterlagen
Ihr Vertrag, die letzte jährliche Standmitteilung und die Zulagenbescheinigung. Mehr brauche ich nicht. Wenn Sie die Unterlagen nicht finden, fordere ich sie mit Ihrer Vollmacht bei der Gesellschaft an.
Vergleich beider Fördersysteme
Ich rechne Ihren Vertrag einmal nach altem und einmal nach neuem Recht durch — mit Ihrem Einkommen, Ihren Kindern und Ihrem tatsächlichen Beitrag. Am Ende steht eine Zahl, kein Gefühl.
Empfehlung, auch wenn sie „nichts tun“ lautet
Häufig ist das Ergebnis: Vertrag behalten, Förderung umstellen, fertig. Das ist eine vollständige Beratung und kein Ausweichen. Wenn sich ein Wechsel lohnt, sage ich Ihnen vorher, was er kostet.
Häufige Fragen zur Riester-Reform
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Verträge mit Abschluss vor dem 1. Januar 2027 haben vollen Bestandsschutz. Sie laufen mit ihren bisherigen Konditionen und ihrer bisherigen Förderung weiter. Es gibt weder eine Kündigungspflicht noch eine Frist.
Bekomme ich weiter meine Zulagen?
Ja. Für Altverträge gelten die bisherigen Zulagen unverändert weiter — also 175 Euro Grundzulage und die gestaffelte Kinderzulage von 185 beziehungsweise 300 Euro. Sie können sich alternativ für die neue Systematik entscheiden, müssen es aber nicht.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Eine neue Produktkategorie, die auch ohne Beitragsgarantie möglich ist. Angelegt wird in Fonds, ETFs und bestimmte weitere Anlagen einer gesetzlichen Positivliste; Einzelaktien und Kryptowerte sind ausgeschlossen. Sie können zwischen voller Beitragsgarantie, achtzig Prozent oder ganz ohne Garantie wählen. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten, dessen Effektivkosten auf ein Prozent im Jahr gedeckelt sind.
Kann ich meinen alten Vertrag ins Depot übertragen?
Ja, und zwar steuerneutral: Das angesparte Kapital wandert mit, ohne dass die bisherigen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Aufpassen sollten Sie bei den Kosten — es fallen Wechselgebühren an, und im neuen Vertrag entstehen erneut Abschlusskosten. Ein Wechsel ist außerdem unumkehrbar.
Ist eine Kündigung dasselbe wie eine Übertragung?
Nein, und dieser Unterschied ist teuer. Bei einer Kündigung liegt eine schädliche Verwendung vor: Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Das kann fünfstellig werden. Die Übertragung ist demgegenüber förderunschädlich.
Kann ich jetzt noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Bis zum 31. Dezember 2026 ja, danach nicht mehr. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab — die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich von übereilten Abschlüssen ab, und dem schließe ich mich an. Ein Vertrag, der nur wegen einer Frist zustande kommt, ist selten ein guter Vertrag.
Ich bin selbstständig — kann ich jetzt auch fördern lassen?
Ab 2027 ja. Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind erstmals förderberechtigt. Bislang waren sie von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Für viele ist das die eigentliche Neuerung der Reform.
Wie wird später ausgezahlt?
Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft, ergänzt um Teilentnahmen. Der Auszahlungsplan ist neu — bedenken Sie dabei, dass ein erheblicher Teil der heute 65-Jährigen älter als 90 wird. Wer den Plan wählt, trägt das Risiko, den eigenen Vertrag zu überleben.
Was ist mit der Frühstart-Rente für Kinder?
Dazu liegt seit dem 12. August 2026 ein Regierungsentwurf vor, der im Bundestag beraten wird (Bundestags-Drucksache 21/7864). Geplant sind zehn Euro monatlich vom Staat für jedes Kind zwischen sechs und achtzehn Jahren. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, die Inhalte können sich noch ändern. Ich melde mich bei Ihnen, sobald es steht.
Riester-Beratung in Grevenbroich, Rhein-Kreis Neuss und Umgebung
Ich bin unabhängiger Versicherungsmakler in Grevenbroich und arbeite im Auftrag meiner Kunden, nicht im Auftrag einer Gesellschaft. Für die Prüfung Ihres Riester-Vertrags spielt es keine Rolle, bei welchem Anbieter er liegt und ob Sie ihn über mich abgeschlossen haben. Ich berate in Grevenbroich, Neuss, Jüchen, Rommerskirchen, Korschenbroich, Dormagen und im Umkreis von rund fünfzig Kilometern — vor Ort, telefonisch oder per Video.
Externe Infos (seriös): Verbraucherzentrale · GDV · BaFin
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Eine Prüfung dauert eine halbe Stunde und kostet Sie nichts. Am Ende wissen Sie, ob Ihr Vertrag bleibt, wie er ist.
Riester-Vertrag prüfen lassen
Schicken Sie mir kurz Ihre Angaben. Ich melde mich innerhalb eines Werktages und sage Ihnen, ob bei Ihnen Handlungsbedarf besteht — oder eben nicht.