Wechselfrist 30. November.
Danach ist ein Jahr Ruhe — ob Sie wollen oder nicht.
Wer seine Kfz-Versicherung zum 1. Januar wechseln will, muss bis zum 30. November gekündigt haben. Ich vergleiche das für Sie. Wenn Ihr jetziger Tarif gut ist, sage ich Ihnen das auch.
Die Kündigung muss bis dahin beim Versicherer eingegangen sein — nicht abgeschickt.
Drei Dinge, die beim Kfz-Wechsel regelmäßig schiefgehen
Die Frist wird verpasst
Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein — nicht abgeschickt. Wer am 29. abends daran denkt, hat es meist schon verpasst.
Nur auf den Preis geschaut
Werkstattbindung, Rabattschutz, Fahrerkreis, Kilometerleistung, GAP-Deckung beim Leasing: Der billigste Tarif ist oft der, bei dem im Schadenfall etwas fehlt.
Falsche Angaben im Vertrag
Jahresfahrleistung, Fahrerkreis, Stellplatz — stimmt das nicht mehr, kann der Versicherer im Schadenfall kürzen. Das fällt meist erst dann auf.
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Dauert etwa zwei Minuten. Sie bekommen von mir eine Rückmeldung, ob sich ein Wechsel lohnt — und wenn nicht, sage ich Ihnen das ebenso. Mit den beiden Fotos oben geht es am schnellsten. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei — ich frage dann kurz nach.
So läuft es ab
- Sie schicken drei AngabenKennzeichen, Schadenfreiheitsklasse, aktueller Beitrag. Ein Foto der Beitragsrechnung reicht auch.
- Ich vergleicheNicht nur den Preis, sondern die Bedingungen: Werkstattbindung, Rabattschutz, Fahrerkreis, Kilometer, GAP beim Leasing.
- Sie bekommen eine klare AussageLohnt sich ein Wechsel oder nicht. Wenn Ihr Tarif gut ist, bleiben Sie einfach — das kommt vor und ich sage es Ihnen.
- Bei Wechsel kümmere ich mich um die FristKündigung rechtzeitig raus, neuer Vertrag zum 1. Januar, eVB-Nummer inklusive. Sie müssen nichts im Kalender haben.
Reg.-Nr. D-G62A-S3HMB-92
Rhein-Kreis Neuss und Umgebung
die ohnehin im Beitrag steckt
Und wenn etwas passiert, rufen Sie mich an — nicht eine Hotline.
Häufige Fragen
Gilt der 30. November für jeden Vertrag?
Für die meisten, weil Kfz-Verträge üblicherweise zum 1. Januar beginnen und die Kündigungsfrist einen Monat vor Ablauf endet. Läuft Ihr Vertrag zu einem anderen Termin, gilt ein anderer Stichtag — das sehe ich auf Ihrer Beitragsrechnung.
Ich habe eine Beitragserhöhung bekommen. Ändert das etwas?
Ja, und zwar zu Ihren Gunsten. Eine Beitragserhöhung löst ein Sonderkündigungsrecht aus. Das gilt aber nur befristet nach Zugang des Schreibens. Schicken Sie es mir, dann prüfe ich die Frist.
Verliere ich meine Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel?
Nein. Die Schadenfreiheitsklasse wird vom bisherigen Versicherer an den neuen übertragen. Wichtig ist nur, dass die Kündigung sauber und fristgerecht erfolgt.
Was kostet mich das?
Nichts. Als Versicherungsmakler werde ich über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag ohnehin enthalten ist. Sie zahlen mir kein Honorar.
Und wenn sich ein Wechsel nicht lohnt?
Dann sage ich Ihnen das. Ein Wechsel um zwanzig Euro, bei dem Leistungen wegfallen, ist kein guter Wechsel. Sie entscheiden, ich liefere die Grundlage.
Kümmern Sie sich auch um meine anderen Versicherungen?
Wenn Sie möchten, gern. Viele nutzen den Kfz-Anlass, um einmal alle Verträge durchsehen zu lassen — Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz. Kostet ebenfalls nichts und dauert etwa zehn Minuten. Es wird dabei nichts gekündigt, Sie bekommen nur eine Übersicht.
Stichtag 30. November
Drei Angaben, eine klare Rückmeldung. Wenn Sie bleiben sollten, sage ich Ihnen das auch.
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